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   OLG Hamm, 17.03.2016 - III-5 Ws 88/16   

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https://dejure.org/2016,5479
OLG Hamm, 17.03.2016 - III-5 Ws 88/16 (https://dejure.org/2016,5479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.2016 - III-5 Ws 88/16 (https://dejure.org/2016,5479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 2016 - III-5 Ws 88/16 (https://dejure.org/2016,5479)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zwangsmedikation, Untersuchungshaft, gesetzliche Grundlage, Zulässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsmedikation bei einem Untersuchungshäftling

  • ra.de
  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IV GG Art. 2 II, 19; 28 UVollzG NRW
    Zwangsmedikation; Untersuchungshaf; gesetzliche Grundlage; Zulässigkeit

  • rechtsportal.de

    IV GG Art. 2 II, 19; 28 UVollzG NRW
    Zwangsmedikation bei einem Untersuchungshäftling

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Vorschriften der Untersuchungshaft erlauben keine Zwangsmedikation

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine zwangsweise Verabreichung von Beruhigungsmittel in der U-Haft….

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zwangsmedikation: Keine unfreiwillige Verabreichung von Beruhigungsmittel an U-Häftling

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Zwangsmedikation in der Untersuchungshaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2016 - 5 Ws 88/16
    Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht hierfür enge Voraussetzungen aufgestellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 -, BVerfGE 128, 282 ff.).
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 2 Ws 644/12

    Zwangsbehandlung eines gem. § 126a StPO Untergebrachten

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2016 - 5 Ws 88/16
    Hierzu hat bereits der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln in seinem Beschluss vom 07. September 2012 (III-2 Ws 644/12) Folgendes ausgeführt:.
  • KG, 06.10.2020 - 5 Ws 150/20

    Fortdauer der Unterbringung nach § 63 StGB bei Diagnosewechsel

    Dabei kann die Fortdauer der Unterbringung nicht auf eine andere Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gestützt werden, als sie ursprünglich bei der Erstanordnung der Unterbringung festgestellt wurde (OLG Köln, Beschluss vom 28. April 2010 - 2 Ws 218/10 -, juris Rn. 8; Senat, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 5 Ws 88/16 -).

    Demgegenüber sind die Voraussetzungen des § 67d Abs. 6 Satz 1 Alt. 1 StGB nicht erfüllt, wenn das der neuen Diagnose zugrunde liegende Störungsbild kein wesentlich anderes ist als dasjenige, welches im Erkenntnisverfahren zur Annahme eingeschränkter oder aufgehobener Schuldfähigkeit geführt hat, wenn also trotz anderer Diagnose die Identität der "Defektquelle" gewahrt bleibt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2016, a. a. O., und vom 14. Mai 2018 ? 5 Ws 62/18 -).

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